Teilnahmebedingungen FCG-Fußballcamp 2023

Teilnahmebedingungen FCG-Fußballcamp 2023

 

  1. Mit der Anmeldung melde ich mein Kind verbindlich zum FCG-Fußballcamp 2023 an. Ich verpflichte mich die Teilnahmegebühr zu überweisen, sobald der Veranstalter mich dazu auffordert.
  2. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist nur dann möglich, wenn das teilnehmende Kind bis zum 15. Juni 2023 schriftlich abgemeldet wird. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,00€ fällig. Bei einer Abmeldung bis zum 30. Juni wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 40,00€ fällig. Bei Abmeldung nach dem 30. Juni 2023 wirdkeine Teilnahmegebühr mehr erstattet.
  3. Einzelne Krankheitstage während des Camps können nicht erstattet werden.
  4. Ich bin damit einverstanden, dass ärztliche Maßnahmen sowie lebensrettende Maßnahmen, die für dringend erforderlich gehalten werden, an meinem Kind vorgenommen werden dürfen.
  5. Mein Kind möchte auf eigenen Wunsch am FCG-Fußballcamp
  6. Ich habe mein Kind darauf hingewiesen, dass er/sie den Anweisungen der Mitwirkenden des Fußballcamps Folge zu leisten hat.
  7. Mein Kind ist gesund und sportlich voll belastbar und kann das vorgesehene Programm ohne Einschränkungen absolvieren.
  8. Jede/r Teilnehmer*in muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der/s Teilnehmers*in.
  9. Während der Betreuungszeiten übertrage ich die Personensorge an die Mitwirkenden des FCG-Fußballcamps. Die Betreuungszeiten beginnen mit der täglichen Anmeldung bei einem Mitarbeiter am Morgen und enden mit der Abmeldung am Abend. Abwesenheiten müssen am Morgen des jeweiligen Tages per E-Mail bis 8:30 Uhr eingehen: fussballcamp@fc-gerlingen.de
  10. Die Erziehungsberechtigten sind für den Teilnehmer auf dem Weg zur und von der Veranstaltung verantwortlich. Insbesondere tragen die Erziehungsberechtigten Sorge dafür, dass der/die Teilnehmer*in ordnungsgemäß von der Veranstaltung abgeholt wird. Falls der/die Teilnehmer*in alleine nach Hause gehen darf, muss zuvor eine schriftliche Erklärung, gezeichnet und unterschrieben durch die Erziehungsberechtigten, beim Veranstalter eingehen. Sollte der/die Teilnehmer*in nicht von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden, ist ebenfalls eine gesonderte schriftliche Benachrichtigung erforderlich.
  11. Während der angebotsfreien Zeit, z.B. über Mittag, ist es meinem Kind erlaubt, sich auf den angrenzenden Sportplätzen ohne direkte Aufsicht der Mitarbeiter/innen aufzuhalten.
  12. Ich bin damit einverstanden, dass während des Fußballcamps Bilder von meinem Kind gemacht werden, welche für die Berichterstattung und zukünftiges Infomaterial verwendet werden.
  13. Für mitgebrachte Sportutensilien und Wertgegenstände wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
  14. Sollte aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, gesetzliche Verordnungen oder Pandemien) oder auch bei sehr schlechter Wettervorhersage das Camp nicht statt finden können, kann es zu einer Absage führen. Für den Fall einer Absage gilt ein Selbstbehalt von 25,00€ für das Outfit. Der Veranstalter wird bei einer Absage rechtzeitig per E-Mail informieren.
  15. Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter https://www.fc-gerlingen.de/datenschutzordnung

 

Der Veranstalter behält sich vor, organisatorische Änderungen vorzunehmen.